Katrin Franke in der Beratung, Praxisinhaberin fitagain, Praxis für Physiotherapie in Köln-Junkersdorf

Sie erhalten in Ihrer Physiotherapie anschauliche Erklärungen von uns. Gerne auch anhand von Modellen.

Impressionen unserer Praxis für Physiotherapie, fit again, Köln-Junkersdorf

Ein erster Eindruck unserer Praxisräumlichkeiten. Wir verfügen über 3 separate Behandlungsräume, einen großzüfigen Wartebereich und eine eigene Rezeption.

Impressionen fitagain, Praxis für Physiotherapie in Köln-Junkersdorf

Ein erster Eindruck unserer Praxisräumlichkeiten. Wir verfügen über 3 separate Behandlungsräume, einen großzüfigen Wartebereich und eine eigene Rezeption.

Fit again, Ihre Praxis für Physiotherapie in Köln-Weiden, Empfang

Eine gute physiotherapeutische Behandlung beginnt bei uns mit einem achtsamen und freundlichen Empfang.

fit again, Ihre Praxis für Physiotherapie in Köln-Junkersdorf

Wir sind ein Team erfahrener Physiotherapeuten, die ein großes Spektrum der Physiotherapie anbieten. Darüber hinaus haben wir uns durch umfangreiche Fortbildungen seit vielen Jahren schon auf die Beckenbodentherapie, Kiefergelenksbehandlungen (CMD) und die Behandlung von bereits länger anhaltenden komplexen Schmerzsyndromen, so genannte Myofasziale Schmerzsyndrome, spezialisiert.

Viele Schmerzen und Beeinträchtigungen können mit dem Beckenboden oder dem Kiefergelenk zusammenhängen

Einschränkungen oder Dysfunktionen im Kiefergelenk oder im Beckenboden (eventuell auch bislang unbemerkte) stehen sehr oft im Zusammenhang mit Schmerzen und Beeinträchtigungen auch in ganz anderen Körperregionen. Deshalb beschränken wir uns nicht ausschließlich auf Patienten mit Beschwerden in Beckenboden oder Kiefer und einer hierzu verordneten Beckenbodentherapie oder Kiefergelenksbehandlung (CMD), die zu unseren Schwerpunkten gehören. Wir bieten zudem unsere Beratung und Behandlung auch Menschen mit einer Schmerz-Symptomatik in anderen Körperbereichen an. Zudem hat sich unsere „über den Tellerrand hinausblickende“ Arbeitsweise auch gegen Schmerzen und Beschwerden verschiedenster Ursachen bewährt.

Unser Leistungsspektrum umfasst vielfältige physiotherapeutische Maßnahmen. Zusätzlich können Sie bei uns ein großes Angebot bewährter ergänzender Leistungen nutzen.

Feedback unserer Patienten

Wir danken ganz herzlich all unseren Patienten, die uns ihr Feedback geben! 🙂

Die Links zu den wichtigsten genutzten Bewertungsmöglichkeiten finden Sie direkt hier:

Wer übernimmt die Kosten der physiotherapeutischen Behandlung?

Viele unserer Leistungen können von Ihren Ärzten für Sie als Rezept verordnet werden. In der Regel übernehmen so die Krankenkassen die Kosten für die physiotherapeutische Behandlung bei uns.

Als „Selbstzahler“ können Sie jedoch auch ohne Rezept zu uns kommen.

Da unsere Praxis zusätzlich zu den physiotherapeutischen Krankenkassen-Leistungen auch Leistungen als anerkannte Sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie erbringen darf, haben Sie die Möglichkeit, auch ohne vorherige Diagnose und Rezept eines Arztes unsere Behandlungen als Selbstzahler-Leistungen zu nutzen. Dies ist vor allem für Selbständige und alle weiteren zeitlich stark eingespannten Menschen interessant, die den Zeitaufwand oder die Wartezeiten für einen vorherigen Arzttermin scheuen und lieber kurzfristig aktiv werden möchten.

Bitte bringen Sie dies zu Ihrem ersten Behandlungstermin mit:

  • die Heilmittelverordnung (Rezept)
  • Ihr Versichertenkärtchen, ggf. Befreiungsausweis
  • großes Handtuch
  • Untersuchungsbefunde vom Facharzt oder Krankenhaus
  • Entlassbrief aus dem Krankenhaus (nach Operation)

Wichtig für die Rezepte von Beckenbodentherapie-Patienten

Gesetzlich versicherte Beckenbodentherapie-Patienten:

  • 6x Krankengymnastik als Doppeltermin oder 6x Manuelle Therapie als Doppeltermin
  • Frequenz 2x (pro Woche)
  • Therapieberichte „ja“ angekreuzt

Privat versicherte Beckenbodentherapie-Patienten:

  • 6x oder 10x Krankengymnastik als Doppeltermin
  • 6x oder 10x Manuelle Therapie als Doppeltermin
  • Außerdem muss eine Diagnose auf der Verordnung stehen

Gültigkeitsdauer der Rezepte für alle Physiotherapie-Patienten

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Für gesetzlich Versicherte sind die Verordnungen (Rezepte) nur 28 Tage ab Ausstellung des Rezeptes gültig. Ihre physiotherapeutische Behandlung bei uns muss daher innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung Ihres Rezeptes begonnen werden.
  • Für privat Versicherte sind die Verordnungen bis zu einem halben Jahr gültig. Dennoch ist es meist sinnvoll, die Physiotherapie möglichst bald nach Ihrer ärztlichen Untersuchung und Ausstellung des Rezeptes zu beginnen.

Sie haben Fragen?

Wir sind für Sie da!